Wann gab es den ersten Corona Fall im Kanton St.Gallen? Wieviel Menschen mussten wegen der Covid-19 Erkrankung im Spital behandelt werden? Das Taschenbuch «Kopf und Zahl» kennt die Zahlen vom Kanton St.Gallen ganz genau. Wir haben die wichtigsten Statistiken in Bezug auf das Coronavirus angeschaut.
Jedes Jahr bringt der Kanton St.Gallen die statistischen Kennzahlen über seine Gemeinden und Regionen im Taschenbuch «Kopf und Zahl» heraus. In normalen Jahren sind die Zahlen nicht so spannend, ausser vielleicht für die Zahlenjunkies. Doch der Kanton St. Gallen befindet sich in einem speziellen Jahr mit besonderen Umständen. Deshalb lohnt sich ein Blick ins Buch auf jeden Fall.
41 Menschen im Kanton an Corona verstorben
Am 2.März 2020 gab es den ersten bestätigten Covid-19 Fall im Kanton St.Gallen. Bis zur zweiten Aprilwoche stiegen die Infektionszahlen rasant auf 700 Personen an. Ab der dritten Aprilwoche waren die laborbestätigten Neuansteckungen markant rückläufig. So flachte die Kurve der angesammelten Anzahl positiv getesteter Fälle im Kanton stark ab. Allerdings geht Die Schweizer Corona-Taskforce davon aus, dass 90 Prozent der Infizierten nicht entdeckt werden, weil sie symptomfrei sind oder nicht getestet werden. Laut dem Kanton starben bis Ende Mai 36 Personen im Zusammenhang mit einer Corona Erkrankung. Seither sind nur fünf Todesfälle dazu gekommen. 80 Jahre betrug das Durchschnittsalter der Verstorbenen.
Anmeldungen für Kurzarbeit explodieren im Kanton
Der Kanton St.Gallen musste schon viele Krisen überstehen. Die Finanzkrise 2008 oder die Aufhebung des Mindestkurses für den Euro 2015. Doch keine dieser Krisen traf den Kanton so stark wie die Corona-Pandemie. Von Ende Februar 2020 bis Ende Mai 2020 stieg die Zahl der Stellensuchenden um 3000 auf insgesamt 13000. Normalerweise sinkt die Zahl im Frühjahr aus saisonalen Gründen. Richtiggehend explodiert sind die Anmeldungen von Kurzarbeit von Anfang Februar bis Mai 2020, von 1000 Mitarbeitern auf über 100’000. Dazu beigetragen hat sicher auch die vereinfachte Anmeldung. So wurde die Wartefrist durch den Bundesrat auf einen Tag gekürzt und die Höchstbezugsdauer von zwölf auf 18 Monaten verlängert.
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