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Tipps und Tricks für die Steuererklärung 2020

Was darf ich jetzt bei den Steuern abziehen und was nicht? Diese Frage ist besonders im Coronajahr 2020 bei der Steuererklärung sehr präsent. Und weil jeder Kanton die Homeoffice-Abzüge anders handhabt, weiss man nicht genau, was für den eigenen Kanton gilt. Wir sagen euch, welche Regeln in den Ostschweizer Kantonen bei den Steuerabzügen gelten.

In einigen Kantonen wie beispielsweise Luzern und Zürich darf man die Berufskosten wie in einem normalen Nicht-Corona-Jahr abziehen. In der Ostschweiz ist dies eher weniger der Fall. Vorab können wir aber schon mal sagen: Die Kosten für Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel kann man in keinem Ostschweizer Kanton bei der Steuerrechnung anrechnen, denn diese gehören zu den privaten Lebenshaltungskosten.

Bildquelle: Tagblatt / Pascal Halder

Homeoffice-Abzug in St. Gallen

Die Kosten für das Homeoffice können im Kanton St. Gallen nur für die Zeit abgezogen werden, in der der Bundesrat das Homeoffice empfohlen hat. Also für die Zeit vom 17. März bis 22. Juni 2020 und ab 19. Oktober bis 31. Dezember 2020. Die Abzüge für das Arbeitszimmer sind grundsätzlich mit dem pauschalen Abzug für übrige Berufskosten von 2’400.- Franken gedeckt. Sollten die effektiven Kosten höher als die pauschalen Kosten sein, können diese abgezogen werden. (Die Formel findet ihr hier unter Abzüge – Arbeitszimmer zu Hause.) Es gilt aber: Der Arbeitsplatz muss nachweislich auch hauptsächlich als Arbeitsplatz gebraucht werden. Wer also am Küchen- oder Wohnzimmertisch arbeitet, erfüllt auch während Corona diese Voraussetzung nicht. Kulant zeigt sich der Kanton St. Gallen bei den ÖV-Abos. Wer ein ÖV-Abo hat und trotzdem mit dem Auto zur Arbeit fuhr, darf die tatsächlichen Kosten für das Auto ebenfalls abziehen, da die Nutzung des ÖV aufgrund der Empfehlung vom Bundesrat zu vermeiden war. Für die Verpflegung und den Arbeitsweg darf man während der Homeoffice-Zeit aber nichts abziehen.

Bildquelle: Tagblatt / Max Tinner

Wie sieht’s in den anderen Ostschweizer-Kantonen aus?

Im Kanton Thurgau ist es ähnlich wie im Kanton St. Gallen. Man kann die Kosten für das Homeoffice abziehen, aber nicht für den Arbeitsweg oder die Verpflegung während der Homeoffice-Zeit. Gleich ist auch die ÖV-Regel. Wer trotz ÖV-Abo mit dem Auto zur Arbeit fuhr, darf die tatsächlichen Kosten für das Auto abziehen. In Appenzell Ausserrhoden führen die Homeoffice-Tage während des Lockdowns zu keiner Kürzung der Fahr- und Verpflegungskosten. Die ÖV-Abos können komplett abgezogen werden. Diese Handhabung schliesst aber einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus. Im Kanton Graubünden sind keine zusätzlichen Abzüge möglich. Einen Abzug für das Homeoffice kann man hier nicht machen, weil beim Arbeitnehmer grundsätzlich keine Kosten anfielen. Bei den Fahrkosten handhabt es der Kanton Graubünden gleich wie die Kantone Thurgau und St. Gallen.

Bildquelle: Tagblatt / Benjamin Wieland

Abzüge für PC oder Pult?

Da üblicherweise der Arbeitgeber die Kosten für einen PC oder Laptop übernimmt, kann man als Arbeitnehmer auch dafür nichts abziehen. Auch für den Pult und Bürostuhl kann man keine Abzüge geltend machen, denn diese zählen zu den nicht abzugsfähigen privaten Lebenshaltungskosten. Ganz anders sieht es allerdings beim Homeschooling im Kanton St. Gallen aus. Wenn das Homeschooling vorgeschrieben wurde, kann man 50% vom Preis von Informatikmitteln wie einem Laptop oder PC bei den Ausbildungskosten abziehen.

Tipps für Studenten

Wer aktuell eine Weiterbildung macht oder studiert, kann diverse Sachen abziehen. So darf man beispielsweise 50% beim Kauf eines neuen Laptops für das Studium oder die Weiterbildung abziehen. Und hat man abends Schule, können 15.- Franken fürs Abendessen abgezogen werden. Das gilt natürlich nur, wenn man nicht wegen Corona im Homeschooling war. Und im Kanton St. Gallen gibt es noch eine Besonderheit. Ganz generell kann jeder Steuerpflichtige 400.- Franken Weiterbildungspauschale abziehen, unabhängig davon, ob man eine Weiterbildung macht oder nicht. Immerhin haben wir alle im vergangenen Jahr viel über das Coronavirus gelernt.

 

Andrina Mettler, 10.02.2021