Die Sommersonne macht die Luft unter der Maske stickiger und die erhöhte CO2-Zufuhr müde. Seit der Bundesrat das Tragen von Masken in den öffentlichen Verkehrsmittel verordnet hat, ist die Zugfahrt nicht mehr so entspannt. Einige Reisende beachten die Maskenpflicht deshalb absichtlich nicht. Andere haben lebensbedrohliche Gründe.
Menschen mit besonderen medizinischen Hintergründen sind von der Maskenpflicht befreit. Das können ganz unterschiedliche Beeinträchtigungen sein, wie Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher von Inclusion Handicap, sagt: «Es sind unteranderem Menschen, die wegen ihrer motorischen Einschränkung keine Maske an- oder ausziehen können und andere würden sich sogar einer Gefahr aussetzen.» Darunter seien zum Beispiel Tetraplegiker oder Epilepsiepatienten. Bei Autisten könne die Maske Panik und Stress auslösen.
Da nicht jede Behinderung offensichtlich ist, erntet so mancher Maskenloser zu unrecht böse Blicke von den Mitreisenden. Marc Moser rät deshalb den Betroffenen, immer ein Arztzeugnis dabei zu haben, damit sie sich ausweisen können. Trotzdem sei ein bisschen Toleranz von den Mitmenschen gefragt. Bevor man sich über das Nichttragen der Maske ärgere, solle man die Gesundheitseinschränkung des Gegenübers bedenken. «Im Zweifelsfall soll man doch auf die Person zugehen und vorurteilsfrei fragen.»