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Autohetzer aufgepasst!

Im Kanton St.Gallen passieren zu viele Auffahrunfälle. Daher reagiert die Kantonspolizei und führt auf Ende 2022 ein neues Messsystem ein. Das System nennt sich «Verkehrs-Kontroll-System (VKS)».  

Auffahrunfälle sind die zweit häufigste Unfallursache auf den Autobahnen. Nur noch Schleuder- und Selbstunfälle kommen häufiger vor. Das sind im Kanton St.Gallen jährlich ca. 100 registrierte Auffahrunfälle. Der einzige Trost dabei ist, dass es in den meisten Fällen bei leicht verletzten Personen bleibt. Genau diese Unfallquote will man jetzt dezimieren, indem man mit dem «Verkehrs-Kontroll-System» dagegen vorgeht. Die Anschaffung des Systems kostete die Kantonspolizei rund 200`000 Franken. Bis jetzt habe man zwar auch Sanktionen gegen zu nahes Auffahren ausgestellt. «Aber der polizeiliche Aufwand war in den letzten Jahren zu gross und so konnten wir zu wenig Auffahrunfälle verhindern.», meint der Leiter der Verkehrspolizei, Philipp Sennhauser. 

Mit neuer Technik ans Ziel  

Bisher konnten Verstösse gegen zu nahes Auffahren nur mit zivilen Patrouillenfahrten festgestellt werden. Mit mehreren Kameras ist es nun möglich, Streckenabschnitte auf der Autobahn über einen längeren Zeitraum zu überwachen. Zugleich erfasst das «Verkehrs-Kontroll-System» den gesamten Verkehr, der die Kontrollstelle passiert. Die Mitarbeitenden der Verkehrspolizei bekommen direkt vor Ort eine Meldung, wenn eine Abstandsregel «krass» missachtet wird. Dann überprüfen Polizisten den registrierten Fall direkt im Messfahrzeug. Der verifizierte und bestätigte Fall wird von der Kantonspolizei St.Gallen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und es kommt zu einer Anzeige. Dieser Strafbefehl entscheidet dann über die Höhe des Strafmasses. Das bedeutet, dass es keine Ordnungsbusse gibt. 

Worauf muss jetzt geachtet werden? 

In jeder Fahrschule hört man es: Die Distanz zum vorderen Fahrzeug muss so viel betragen, wie man selbst in zwei Sekunden zurücklegt. Auch ein Kontrollwert ist der Tacho. So kann die aktuelle Geschwindigkeit durch zwei geteilt werden und man erhält damit den nötigen Abstand. Das bedeutet, dass es bei 120Km/h einen Mindestabstand von 60m benötigt. Was aber schlussendlich ein genügender Abstand ist, hängt von mehreren Faktoren ab wie Strassen-, Verkehrs- und Sicherheitsverhältnisse sowie die Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge. Eine grobe Verkehrsverletzung ist, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Auto weniger als 20m entspricht. 

An mehreren Orten präsent sein 

Das «Verkehrs-Kontroll-System» gab es vorher in der Schweiz erst in Bern. St.Gallen ist nun der zweite Kanton, der mit diesem System Auffahrunfälle verhindern möchte. Am Schluss sollen es zehn bis zwölf Messgeräte im ganzen Kanton werden. Momentan werden die Mitarbeitenden der Kantonspolizei St.Gallen auf das neue Messgerät geschult, sodass es dann bis Ende 2022 umgesetzt werden kann. 

Erik Schegg, 27.10.2022