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Wildcampen - wo darf ich?

Funkelnde Sterne in der klaren Nacht beobachten. Nur du, dein Zelt und die Natur. Zwischen Wäldern, Seen und beeindruckenden Bergkulissen unter freiem Himmel übernachten, ist ein besonderes Erlebnis. So romantisch wildcampen auch sein mag, einige Punkte gibt es dabei zu beachten. 

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Wildcampen in der Schweiz sind kantonal oder meist sogar auf Gemeindeebene geregelt. So kann die Frage, ob es erlaubt oder verboten ist, nicht abschliessend mit einem einfachen ja oder nein beantwortet werden. Das Betreten von Wald und Weide ist gemäss dem schweizerischen Zivilgesetzbuch gestattet. Solange dies im ortsüblichen Umfang geschieht. In diesen Schutzgebieten ist freies Campen jedoch ausdrücklich verboten: 

  • Schweizerischer Nationalpark 
  • Eidg. Jagdbanngebiete (Wildtierschutzgebiete)  
  • Naturschutzgebiete 
  • Wildruhezonen (während der Schutzzeit) 
  • Orte mit einem allg. Betretungsverbot 

Auf der detaillierten Karte unter map.geo.admin.ch sind die Jagdbanngebiete und Naturschutzzonen zu finden.  
Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch – immer unter Rücksicht der Natur. Notbiwakieren ist grundsätzlich immer erlaubt. Auf Privatgrundstücken darf ebenfalls gecampt werden, jedoch nur unter Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Der Schweizerische Alpen-Club hat zu diesem Thema ein ausführliches Merkblatt herausgegeben. 

Übernachten unter freiem Himmel in der Ostschweiz 

Der Alpstein gilt als gut erschlossene Bergregion und ist bei unzähligen Touristen beliebt. Wie Appenzellerland Tourismus auf ihrer Webseite schreibt, ist der Alpstein jedoch kein Zelt-oder Campingplatz. Wildcampen ist somit generell in den Kantonen Appenzell Inner- und Ausserrhoden nicht erlaubt. Weil aber in beiden Kantonen die Gemeinden für dieses Anliegen zuständig sind, gibt es wenige Ausnahmen. In der Moorlandschaft Fähnenspitz und Schwägalp herrscht jedoch ein ausdrückliches Camping-Verbot.  
Für den Kanton St.Gallen und Thurgau gelten dieselben Bestimmungen. Wildcampen ist in Graubünden ebenfalls, abgesehen der generellen Ausnahmen (oberhalb der Baumgrenze für eine Nacht), verboten. 

Alpstein

Respect Nature – ganz einfach! 

Die Natur ist ein reines Spektakel bestehend aus Lebewesen, Fauna und Flora. Damit wir alle auch noch zukünftig in diesen Genuss kommen, ist es wichtig einige Grundregeln zu beachten.  

  • Keine Spuren hinterlassen; Jeglicher Abfall und Essensreste werden wieder mitgenommen. Der Ort soll so hinterlassen werden, wie er vorgefunden wurde. 
  • Das „eigene Geschäft“ nur im Notfall in der Natur verrichten. Allenfalls die Hinterlassenschaft inkl. Papier vergraben. Das Papier sollte wegen Waldbrandgefahr nicht verbrannt werden. 
  • Kein Feuer ausserhalb einer offiziellen Feuerstelle entfachen. Dies ist gefährlich und stört die Tierwelt. Allfälligen Waldbrandgefahrschildern sollte immer Beachtung geschenkt werden.  
  • Lärmende Aktivitäten sollten vermieden werden. Das stört die Tierwelt ebenfalls. Schliesslich sind wir Menschen nur zu Gast bei den Wildtieren.  

„Hinterlasse nichts als Fussspuren, nimm nichts mit ausser Eindrücke.“ 

Laura Kühne, 12.07.2022