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Ab 2021 gelten andere Gesetze

Legal oder illegal? Ab 2021 gelten einige neue Gesetze in der Schweiz. Damit ihr nicht unwissend gegen diese verstösst, haben wir euch hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Reissverschluss ist ab 2021 Pflicht – aber nur beim Autofahren. Wenn eine Fahrspur abgebaut wird, müssen die Autofahrer die Fahrzeuge der abgebauten Spur einschwenken lassen. Auf diese Weise soll der Verkehr besser fliessen und weniger Stau verursacht werden. Dieses Prinzip nennt man Reissverschluss. Es ist ab morgen keine blosse Empfehlung mehr, sondern ein Gesetz. Wer die Reissverschluss-Regel missachtet, wird gebüsst mit saftigen 100 Franken.

Pixabay, Uki_71

Mach Platz oder zahle

Ebenfalls droht in Zukunft eine Busse von 100 Franken, wenn Autolenker keine Rettungsgasse bilden. Bei einem Stau müssen die Autos dem Krankenwagen Platz machen. Bei zwei Spuren jeweils in der Mitte, bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Fahrstreifen.

Pixabay, Rettungsgassejetztde

Rechts geht es vorwärts

Doch es gibt nicht nur neue Verbote, sondern auch mehr Möglichkeiten. So ist es ab dem Glockenschlag um Mitternacht erlaubt, auf der Autobahn rechts an den anderen Spuren vorbeizufahren. Dies gilt auch bei dreispurigen Autobahnen, bei welchen beispielsweise nur die mittlere Spur stockt. Aber aufgepasst: Rechts überholen, also die Spur wechseln und danach wieder einschwenken, ist weiterhin verboten. Wer dies tut, muss tief ins Portemonnaie greifen. Die Busse hierfür beträgt 250 Franken.

Pixabay, MichaelGaida

Schnaps an der Autobahn

Alkohol gibt es im neuen Jahr auch an Raststätten zu kaufen. In den letzten 50 Jahren war dies verboten. Zusammen mit der Promillegrenze wurde 1964 auch das Ausschankverbot für Alkohol an Autobahnraststätten eingeführt. Letzteres löst das Parlament nun ab Neujahr wieder auf. Dass wir uns aber nicht falsch verstehen: Die Promillegrenze gilt weiterhin. Ihr könnt euch neu also ein Bier an der Raststätte holen. Wenn ihr aber noch weiterfahren wollt, müsst ihr auf ein zweites verzichten.

Pexels, Junjie Xu

Trottoir als Veloweg

Auf den Trottoirs in der Schweiz wird es enger. Kinder bis 12 Jahre dürfen neuerdings nämlich mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Dies aber nur dann, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Bis jetzt war das nur den Kindergärtnern gestattet. Die neue Regelung dient der Sicherheit der Kinder, um so Unfälle mit Autos zu verhindern.

Pixabay, Sylwia Aptacy

Rote Ampel = abbiegen erlaubt

Velo- und Töfflifahrer dürfen künftig bei einer roten Ampel rechts abbiegen, wenn dies entsprechend signalisiert ist. Natürlich nicht blindlings, sondern nach dem Prinzip «Luege, lose, laufe» – oder halt eben «abbiegen». Ebenfalls darf neu auch bei Strassen ohne Fahrradweg vor einem Lichtsignal ein Bereich für Velofahrer markiert werden. Auf diese Weise können die Velofahrer an den stehenden Autos vorbeifahren und sich vorne hinstellen. So sind sie für die restlichen Verkehrsteilnehmer besser sichtbar und es soll zu weniger Unfällen kommen.

Solothurner Zeitung, BFU

Velo hat Vortritt

In den 20er- und 30er-Zonen gibt es ab 2021 Vortrittswege für Velos. Auf diesen haben die Velofahrer immer Vortritt, beispielsweise auch bei einem Rechtsvortritt. Die Vortrittswege sind am Boden markiert und für alle sichtbar.

Pixabay, Linus Schütz

Autofahren ab 17

Im neuen Jahr gibt es mehr Lernfahrer auf den Schweizer Strassen. Um den Führerschein für das Auto zu erhalten, gibt es ab 2021 nämlich mehrere Änderungen. So können 17-Jährige bereits einen Lernfahrausweis beantragen und im Strassenverkehr üben. Ab dem 18. Geburtstag können sich die Frischlinge für die Autoprüfung anmelden, jedoch gibt es hier eine neue Bedingung. Um die Prüfung abzulegen, muss man mindestens ein Jahr begleitet gefahren sein. Nur Frauen und Männer über 20 Jahren können sich direkt für die Fahrprüfung anmelden, ohne die 12-monatige Praxiserfahrung.

Nana Do Carmo