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Schatzsuche in der Schweiz nur mit Bewilligung

Die Kantonsarchäologie vom Kanton St. Gallen zeigte einen Mann an, der auf einer Internetverkaufsplattform eine französische Goldmünze, einen «Louis d’or» von 1738, zum Kauf anbot. Der Mann grub die Münzen auf St. Galler Boden aus. Solche privaten Schatzsuchen verbietet jedoch der Kanton. Dies, weil bei solchen Schatzsuchen an den histroischen Gegeständen grossen Schaden angerichtet werden kann:

Trotzdem kommt es in der Schweiz immer wieder vor: